Regelungen für unsere Kirchengemeinden
Stand: 23.01.2021 (Aktualisierungen kursiv)
Liebe Gemeindemitglieder,
im Folgenden möchten wir sie über die aktuelle Situation des kirchlichen Lebens der evangelischen Holzlandgemeinden informieren, welches durch die Corona-Pandemie nach wie vor eingeschränkt ist, aber überall dort am Laufen gehalten wird, wo es möglich und verantwortbar ist. Bitte schauen Sie regelmäßig auf diese Seite, die laufend aktualisiert wird.
Aufgrund staatlicher Verordnungen und daraus resultierenden Richtlinien unserer Kirchenleitung hat das Gesamtpresbyterium der Prot. Kirchengemeinden Geiselberg, Heltersberg und Schmalenberg die bei uns geltenden Regelungen wie folgt aktualisiert:
1. Gottesdienste in unseren Kirchenräumen sind unter Beachtung folgender Auflagen möglich, die wir einhalten müssen und wollen, weil der Gesundheitsschutz und verantwortungsvolle Umgang mit den Risiken oberste Priorität haben. Wenn Sie diese mit uns gemeinsam mittragen können und wollen, freuen wir uns sehr auf die Begegnung mit Ihnen im Gottesdienst.
Für die Teilnahme am Gottesdienst ist das Mitführen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (blaugrüne OP-Maske oder FFP2-Maske) unbedingt erforderlich. Dieser muss - egal ob in unseren Kirchenräumen oder im Freien - durchgehend und wirklich über Mund und Nase - getragen werden.
- Um eventuelle Infektionsketten nachvollziehen zu können, müssen am Eingang von allen Teilnehmenden Name, Adresse und Telefonnummer erfasst werden. Dies geschieht durch ein Mitglied des Presbyteriums. Bei Gottesdiensten, bei denen wir vermuten, dass die zulässige Höchstzahl an Gottesdienstbesuchern überschritten werden könnte*, ist eine vorherige Anmeldung über ein Reservierungs-System nötig. Diese Daten werden im Pfarramt einen Monat lang aufbewahrt und danach vernichtet.
(* Aktuell ist keine Voranmeldung notwenig)
Um eventuelle Infektionsketten nachvollziehen zu können, müssen am Eingang von allen Teilnehmenden Name, Adresse und Telefonnummer erfasst werden. Dies geschieht durch ein Mitglied des Presbyteriums. Diese Daten werden im Pfarramt einen Monat lang aufbewahrt und danach vernichtet.
Am Eingang steht Desinfektionsmittel zur Verfügung.
Es gilt ein Abstandsgebot: Begrüßungen oder Verabschiedungen per Handschlag müssen entfallen. Kollektenbehältnisse dürfen nicht von Personen gehalten werden.
- Wir markieren Mindestabstände (neben, vor- und hintereinander) von 1,5 m zwischen Personen. Haushaltsgemeinschaften (z.B. Ehepaare, Eltern und Konfis, usw.) können zusammen sitzen. Gemeindegesang ist nicht möglich; wir beschränken uns auf Instrumentalmusik und sprechen hier und da Liedverse. Sollte die Zahl potentieller Gottesdienstbesucher größer sein, als wir einlassen dürfen, bemühen wir uns nach Möglichkeit, einen zusätzlichen Gottesdienst anzubieten oder auf unseren Gottesdienst im Nachbarort zu verweisen. Die Pfarrer/innen und Lektor/innen müssen einen Abstand von 4 m zu den ersten Teilnehmerreihen halten.
- Die Empore bleibt - Ausnahme Organisten und event. 1 -2 musikalische Solisten (mit Abstand) - gesperrt.
2. Für Gottesdienste im Freien gelten diese Vorgaben für den Ablauf entsprechend. Hier gelten Begrenzungen, die von der m2-Zahl der Fläche abhängig sind, aktuell maximal 100 Personen. Diese dürfen und werden wir nicht überschreiten.
3. Vorläufig findet keine Kinderkirche statt. Wir bemühen uns digitale Formate auszuarbeiten und mit den Eltern zu kommunizieren.
4. Taufen und Trauungen sind prinzipiell möglich, aber nur mit erheblichen Einschränkungen im Blick auf die Infektionsschutz-Auflagen und vor allem auf die mögliche Gottesdienstbesucherzahl. Wenn gewünscht, sprechen Sie uns bitte frühzeitig darauf an. Grundsätzlich raten wir aber vorläufig von diesen Kasualien ab.
5. Konfirmationen, Jubelkonfirmationen, Abendmahlsgottesdienste sowie andere "begegnungsintensive Gottesdienste" in großer Anzahl sind bis auf Weiteres nicht möglich.
6. Die KonfiZeiten (Konfirmandenunterricht) der Jahrgänge 2019/21 und 2020/22 finden - nach Absprache und analog zur Corona-Situation an den Schulen - statt. Aktuell sind für uns nur digitale Formate ("Zoom") denkbar. Eltern und Konfis werden dazu von uns informiert.
7. Trauerfeiern anlässlich von Bestattungen (Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen) können aufgrund der örtlichen Gegebenheiten in unseren Friedhofskapellen nur mit minimaler Anzahl stattfinden, die aufgrund der Corona-Regelungen mit den Ortsgemeinden festgelegt werden. Im Außenbereich gelten die inzwischen bekannten Abstandregeln von 1,50 m zwischen Personen bzw. Haushaltsverbänden.
Wichtig: Die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung sowie das durchgängige Tragen von Masken ist sowohl in der Kapelle als auch im Freien vorgeschrieben. In jedem Fall sollte ein Trauerfall so bald wie möglich nicht nur mit dem Bestatter, sondern auch mit dem Pfarrer und der Ortsgemeinde kommuniziert werden.
8. Andere regelmäßige Zusammenkünfte wie z.B. der monatliche ökumenische Seniorenclub entfallen weiterhin.
9. Seelsorge, insbesondere auch Trauerbegleitung, muss in diesen Zeiten erst recht möglich sein. Je nach der individuellen Situation kann sie "vor Ort" unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln oder telefonisch oder per Videokonferenz erfolgen. Die Telefonnummern und Mailadressen von Pfarrer Becker und Pfarrer Gippner finden hier.
Weitere detaillierte Infos, z.B. digitale Angebote aller Art, und mögliche Aktualisierungen entnehmen Sie bitte unserer Homepage www.pfarramt-schmalenberg.de Gerne verweisen wir auch auf die Homepage unserer Nachbarpfarrei: www.waldfischbach-protestantisch.de
Eine gute Übersicht an hilfreichen Links, u.a. auch zur jeweils aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz, finden Sie auf der neuen Homepage unserer Verbandsgemeinde www.vgwaldfischbach-burgalben.de/aktuelles/corona-pandemie
Bleiben Sie gesund und behütet. Ihre Presbyterinnen und Presbyter im Holzland