Das neue Presbyterium
Am 29.11.2020, am ersten Advent, wurde in allen 401 Kirchengemeinden der pfälzischen Landeskirche ein neues Presbyterium gewählt. Ein Kirchenparlament, das bestimmt, was in der Gemeinde geschehen soll.
So auch im Holzland, in den Gemeinden Geiselberg, Heltersberg und Schmalenberg. In den 3 Gemeinden standen insgesamt 18 Kandidatinnen und Kandidaten für 3 Presbyterien zur Wahl.
Schmalenberg hat die beste Wahlbeteiligung, Geiselberg und Heltersberg haben die höchsten Steigerungsraten bei der Wahlbeteiligung im ganzen Kirchenbezirk! Darauf dürfen wir stolz sein ... und wollen uns ganz herzlich bedanken sowohl bei unseren Kandidatinnen und Kandidaten, unseren Wahlausschüssen und Ihnen, den Wählerinnen und Wählern für diesen wirklich großartigen Zuspruch.
Denn Sie kennen mittlerweile unser Motto: "Es geht nicht um die Kirche, sondern um unsere Kirche". Wenn wir dies gemeinsam mit unserem Leitungsteam und Ihnen angehen, können wir noch einiges auf den Weg bringen.
Im folgenden finden Sie die Ergebnisse, gewählt wurden:
Geiselberg (Wahlbeteiligung: 45,8 %; + 5,2 % gegenüber 2014)
- Nadine Hill mit 92 Stimmen
- Andrea Höh* mit 73 Stimmen
- Kathrina Müller mit 110 Stimmen
- Dr. Regina Osranek mit 83 Stimmen
- Beate Rutz mit 112 Stimmen
- Beate Schenck mit 109 Stimmen
Heltersberg (Wahlbeteiligung: 40,1 %; + 5,1 % gegenüber 2014)
- Kathrin-Susanne Beck mit 189 Stimmen
- Ingrid Depper mit 243 Stimmen
- Günther Dziubany mit 205 Stimmen
- Rolf Geisert mit 164 Stimmen
- Sonja Jaberg mit 230 Stimmen
- Martin Rathke mit 183 Stimmen
- Waltraud Weißmann* mit 148 Stimmen
Schmalenberg (Wahlbeteiligung: 60,8 %; + 4,5 % gegenüber 2014)
- Joachim Gundacker mit 181 Stimmen
- Thorsten Gundacker mit 127 Stimmen
- Ilse Jacob mit 160 Stimmen
- Petra Klingel mit 167 Stimmen
- Sabine Roth* mit 114 Stimmen
- Else Schober mit 186 Stimmen
* Mitglied im erweiterten Presbyterium. Den Begriff "Ersatzpresbyter/innen" gibt es nicht mehr. Die Kandidatinnen mit den wenigsten Stimmen sind - so auch kirchenrechtlich korrekt - jeweils "Mitglied im erweiterten Presbyterium". Als solche sind sie nach der seit einigen Jahren geltenden "Geschäftsordnung für die Presbyterien" auch stets stimmberechtigt, wenn ein Mitglied des gewählten Presbyteriums verhindert ist.
Wir gratulieren allen gewählten Presbyterinnen und Presbytern ganz herzlich zu ihrer Wahl und wünschen ihnen Gottes Segen für die Arbeit im Presbyterium unserer Kirchengemeinden.